Steueroptimiert anlegen: Wie Sie weiterhin ohne Abgeltungsteuer Ihr Geld oder Ihre Abfindung anlegen:
Überprüfen Sie bitte Ihr Portfolio auf Anlagen in abgeltungssteuerschädliche Festgeldanlagen, Geldmarktfonds, Rentenfonds, Aktienfonds und Zertifikate. Eine Übersicht aller steuerschädlichen Anlagen finden Sie hier:
Lösung 1: Schiffsfonds ab 10.000€: Schiffsfonds unterliegen ausschließlich der Tonnagesteuer, die deutlich unter einem Prozent liegt (0,18 bis 0,2%). Aufgrund der fast steuerfreien regelmäßigen Ausschüttungen, der hohen Renditen von 8-10% jährlich und einer hohen Sicherheit ist eine Geldanlage in Schiffsfonds hoch interessant. Schiffe werden nicht von ungefähr auch als "schwimmende Immobilien" bezeichnet mit der Gewissheit, dass die "Lage", da flexibel auf dem Wasser, immer stimmt:
Lösung 2: Geschlossene Zweitmarkt Lebensversicherungsfonds: Zweitmarkt Lebensversicherungsfonds erzielen hohe Renditen und sind mit attraktiven Freibeträgen ausgestattet. Durch die mit Deutschland bestehenden Doppelbeteuerungsabkommen entstehen Steuervorteile bis zu 100% bei den Ausschüttungen.
Lösung 3:Mezzanine Fonds als Einmalanlage ab 10T€ - auch eine Fondsfinanzierung ist sinnvoll:
Nur Drei Jahre Laufzeit - 13% p.a. als Einmalanlage ab 10.000€: Wenn Sie den München Fonds im Spitzensteuersatz mit einer Fondsfinanzierung zeichnen, erzielen Sie jährlich zweistellige Renditen. Alle Fondsinfos finden Sie hier:
die steuerbegünstigte Übertragungsmöglichkeit von
§6b/6c-Rücklagen auf geschlossene Fonds erheblich einzuschränken.
Eine
letzte Schonfrist gibt es voraussichtlich bis zum Herbst 2010, da das Gesetz
erst dann verkündet werden soll.
Handeln
Sie jetzt, um die §6b/6c-Rücklagen noch zu schützen.
Ab
dem Tag der Verkündung des Jahressteuergesetzes 2010, sehr wahrscheinlich noch
im Herbst dieses Jahres,
soll eine Übertragung von § 6b/6c-Rücklagen nur
dann noch auf durch Personengesellschaften vermietete und verpachtete
Grundstücke und Gebäude möglich sein, wenn die zu übertragende Rücklage aus dem
Verkauf eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks oder Gebäudes stammte
und dieses Grundstück oder Gebäude in den vergangenen 6 Jahren vor der
Veräußerung ausschließlich für Vermietungs- und Verpachtungszwecke genutzt
wurde.
Damit
werden künftig die Übertragungsmöglichkeiten auf einen § 6b-Fonds deutlich
eingeschränkt.
Definition: In Anlehnung an § 6b EStG leitet sich die Bezeichnung § 6b-EStG - (Rücklagen) - Fonds ab. Mit der Bezeichnung soll auf die besonderen Möglichkeiten des entsprechenden Fonds hingewiesen werden, den Anforderungen des § 6b EStG bestmöglich zu genügen. Vorteile: Liquiditätsersparnis statt Steuerzahlung durch Vermeidung einer sofortigen Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bzw. der steuerpflichtigen Auflösung von Rücklagen gemäß §§ 6b/6c EStG. Nur geringer Kapitaleinsatz durch einen hohen Übertragungsfaktor (z.B. 1:4 bei unserem § 6b-Fonds I). Die auf die Gewinne aus der Beteiligung anfallenden Steuerzahlungen, die sich aus der Auflösung der §§ 6b/6c EStG-Rücklage in der Ergänzungsbilanz nach Verrechnung mit den Ergebnissen aus der Hauptbilanz der Fondsgesellschaft ergeben, können (ganz oder weitgehend) durch die Ausschüttungen beglichen werden. Eine komfortable Beteiligungsform: Das gesamte Immobilienmanagement sowie die steuerliche Bearbeitung werden von einem erfahrenen Fondsmanagement und deren Beratern durchgeführt.
Bei der Veräußerung von Betriebsvermögen kommt es sehr häufig zur Aufdeckung erheblicher stiller Reserven. Dementsprechend fallen Steuern an. Ein Großteil des Verkaufserlöses geht verloren. Um dies zu vermeiden und um Investitionsanreize zu setzen, hat der Gesetzgeber in § 6b EStG eine Reihe von Veräußerungstatbeständen begünstigt, bei denen er erlaubt, den anfallenden Gewinn auf ein anderes Wirtschaftsgut zu übertragen oder vorübergehend in eine Rücklage zu stellen. Die Steuerlast kann vermieden bzw. beträchtlich reduziert werden. Investitionen in gewerbliche Beteiligungen ermöglichen es, die Steuerlast erheblich zu verringern, dadurch Liquidität zu gewinnen und sich zudem an einem interessanten Fondsprojekt zu beteiligen.
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