Steueroptimiert anlegen: Wie Sie weiterhin ohne Abgeltungsteuer Ihr Geld oder Ihre Abfindung anlegen:
Überprüfen Sie bitte Ihr Portfolio auf Anlagen in abgeltungssteuerschädliche Festgeldanlagen, Geldmarktfonds, Rentenfonds, Aktienfonds und Zertifikate. Eine Übersicht aller steuerschädlichen Anlagen finden Sie hier:
Lösung 1: Schiffsfonds ab 10.000€: Schiffsfonds unterliegen ausschließlich der Tonnagesteuer, die deutlich unter einem Prozent liegt (0,18 bis 0,2%). Aufgrund der fast steuerfreien regelmäßigen Ausschüttungen, der hohen Renditen von 8-10% jährlich und einer hohen Sicherheit ist eine Geldanlage in Schiffsfonds hoch interessant. Schiffe werden nicht von ungefähr auch als "schwimmende Immobilien" bezeichnet mit der Gewissheit, dass die "Lage", da flexibel auf dem Wasser, immer stimmt:
Lösung 2: §6b EStG Fonds ab 10.000 Euro Einmalanlage:
Definition: In Anlehnung an § 6b EStG leitet sich die Bezeichnung § 6b-EStG - (Rücklagen) - Fonds ab. Mit der Bezeichnung soll auf die besonderen Möglichkeiten des entsprechenden Fonds hingewiesen werden, den Anforderungen des § 6b EStG bestmöglich zu genügen. Vorteile: Liquiditätsersparnis statt Steuerzahlung durch Vermeidung einer sofortigen Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bzw. der steuerpflichtigen Auflösung von Rücklagen gemäß §§ 6b/6c EStG. Nur geringer Kapitaleinsatz durch einen hohen Übertragungsfaktor (z.B. 1:4 bei unserem § 6b-Fonds I). Die auf die Gewinne aus der Beteiligung anfallenden Steuerzahlungen, die sich aus der Auflösung der §§ 6b/6c EStG-Rücklage in der Ergänzungsbilanz nach Verrechnung mit den Ergebnissen aus der Hauptbilanz der Fondsgesellschaft ergeben, können (ganz oder weitgehend) durch die Ausschüttungen beglichen werden. Eine komfortable Beteiligungsform: Das gesamte Immobilienmanagement sowie die steuerliche Bearbeitung werden von einem erfahrenen Fondsmanagement und deren Beratern durchgeführt.
Bei der Veräußerung von Betriebsvermögen kommt es sehr häufig zur Aufdeckung erheblicher stiller Reserven. Dementsprechend fallen Steuern an. Ein Großteil des Verkaufserlöses geht verloren. Um dies zu vermeiden und um Investitionsanreize zu setzen, hat der Gesetzgeber in § 6b EStG eine Reihe von Veräußerungstatbeständen begünstigt, bei denen er erlaubt, den anfallenden Gewinn auf ein anderes Wirtschaftsgut zu übertragen oder vorübergehend in eine Rücklage zu stellen. Die Steuerlast kann vermieden bzw. beträchtlich reduziert werden. Investitionen in gewerbliche Beteiligungen ermöglichen es, die Steuerlast erheblich zu verringern, dadurch Liquidität zu gewinnen und sich zudem an einem interessanten Fondsprojekt zu beteiligen.
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