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MIDAS "Mittelstand In Deutschland Aber Sicher" Fonds - Geschlossene Fonds
MIDAS investiert als "stiller" Gesellschafter. Dies geschieht mit sog. Mezzanine-Kapital als stille Beteiligung oder als Genussrecht. In jedem Fall mit einer unbedingten Nachrangabrede (Rangrücktritt). Für Sie als Unternehmen dient unser Geld als Eigenkapital auf Zeit.
Details der Zusammenarbeit: Wir begleiten Ihre Unternehmensentwicklung indem wir uns monatlich mit Ihren betriebswirtschaftlichen Auswertungen beschäftigen. Außerdem führen wir quartalsweise ein Managementgespräch mit Ihnen oder nehmen an Sitzungen Ihres Beirats / Aufsichtsrats teil. Ziel ist es, Ihnen Hilfestellung bei der Bewältigung Ihrer unternehmerischen Aufgaben zu geben, ohne aber das Tagesgeschäft zu beeinflussen. Bei Geschäftsvorfällen von besonderer Bedeutung hingegen lassen wir uns einen Zustimmungsvorbehalt einräumen. Dies ist z.B. der Fall bei der Aufnahme neuer Gesellschafter, dem Verkauf von Anteilen, bei Änderungen des Geschäftszwecks oder beim Erwerb oder der Veräußerung von Beteiligungen. Ihr Vorteil: Wir nehmen auf die laufende Geschäftsführung keinen Einfluss. Ihre Freiheit als Unternehmer bleibt vollkommen unberührt. Aber: Wir sind kompetente Berater und Sie können dieses Know-how kostenlos nutzen und dadurch sogar Geld sparen.
Beteiligungsdauer: Wir sind hier flexibel und stellen uns ganz auf Ihre Bedürfnisse ein. Normalerweise beteiligen wir uns für 5 Jahre. Wenn Sie aber schon vorzeitig in der Lage sind, unsere Beteiligung ganz oder teilweise zu tilgen, so haben Sie hierzu die Möglichkeit.
Kündigung der Beteiligung: Von unserer Seite kann die Beteiligung nur aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Sie als Unternehmen können Beteiligung jederzeit ganz oder teilweise kündigen. Sofern Sie also überschüssige Liquidität haben, können Sie die Beteiligung zum Beispiel teilweise tilgen.
Sicherheiten: Sie als Unternehmen und auch als Unternehmer benötigen keine Sicher- heiten für eine MIDAS-Beteiligung. Insbesondere müssen Sie auch nicht für die Beteiligung bürgen. Zur teilweisen Deckung des Risikos beantragen MIDAS und das Beteiligungsunternehmen gemeinsam eine Landesgarantie auf die Beteiligung. Im Fall der Insolvenz des Unternehmens erhält MIDAS dann vom Land eine quotale Erstattung der Beteiligungssumme.
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