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Kosten senken - Wir helfen: Folgende Kosten sind bei der Wahl der richtigen Geldanlage zu beachten:#


Auswirkungen auf die Gesetzliche Krankenversicherung ab 2009:[Zurück zur Übersicht...]#Für die Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ergeben sich seit 2007 folgende Auswirkungen:
- 21.12.2006:
Beitragserhöhung der AOK um durchschnittlich 0,9 Prozentpunkte seit
01.01.2007. Mit den Mehreinnahmen, wird die in 2007 entstandene Finanzierungslücke von ca. 7 Milliarden Euro ausgeglichen.
Sollte dies nicht ausreichen, so drohen weitere Beitragserhöhungen.
Für
einen ledigen Durchschnittsverdiener in Deutschland (2.500 Euro brutto
pro Monat) bedeutet dies eine Netto-Lohnkürzung von gut 25 Euro pro
Monat oder 300 Euro pro Jahr! - So teuer wie noch nie:
Die
Spitzenverbände der Karnkenversicherungen gehen deshalb davon aus, dass sich der Beitragssatz von
derzeit durchschnittlich 14,3 Prozent in den kommenden Jahren auf über 15
Prozent erhöhen wird – teurer waren die Krankenkassenbeiträge noch nie
zuvor für gesetzlich Versicherte.
- Einführung
eines Gesundheitsfonds, d.h. die Kassen erhalten daraus einen festen
Betrag für jeden Versicherten; die Zahlungen für freiwillige Leistungen
der Kassen werden eingestellt, da keine eigenen Möglichkeiten mehr
bestehen, nicht abgerufene Leistungen durch Zusatzleistungen an die
Mitglieder weiter zu geben; der Gesundheitsfonds wirkt wie eine
Planwirtschaft durch die gleiche Zuteilungsquote an jede Kasse.
- Im schlimmsten Fall droht mit dem Gesundheitsfonds ab 2009 folgendes Szenraio im Beitragssatz:
15,9% +0,9% Tagegeld und Zahnersatz +1,7% Pflegeversicherung =18,5% +0,25% Pflegebeitrag für Kinderlose +1,0% Zusatzbeitrag für Kassen denen die Pauschale pro Versicherten nicht reicht +2,0% Zuzahlung ohne Vorsorgeuntersuchungen =21,75% Beitragssatz und dies bei nicht besser werdenden Leistungen der GKV. Das würde einem Beitrag zwischen 700,- und 800,- Euro pro Monat (350-400 Euro bei Angestellten) ausmachen (je nach Bemessungsgrenze)
- Leistungskürzungen von Behandlungen nach Piercings, Tätowierungen und Schönheitsoperationen
- Neues Vergütungssystem mit Pauschalpreisen für niedergelassene Ärzte;
- Motivation und Behandlungsintensität sinken.
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Im
Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland wurde die
Einführung einer Abgeltungsteuer ab 2009 gesetzlich beschlossen. Die
Steuer wird auf Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) sowie private
Veräußerungsgewinne (§ 23 EStG) erhoben. Ihr
unterliegen Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und aus
Zertifikaten. Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % zuzüglich
Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, in der Summe höchstens 29
%. Das inländische Kreditinstitut, bei dem die Wertpapiere
gehalten werden, ist verpflichtet, den Steuerabzug vorzunehmen und die
Steuer an die Finanzverwaltung abzuführen.
Immobilien (auch KG-Fonds) gehen vor, hier greift nach wie vor die persönliche Einkommenssteuer des Anlegers.Gewerbliche Fonds unterliegen auch weiterhin in jedem Fall der persönlichen Einkommenssteuer.
Einnahmen aus KG-Fonds, die vermögensverwaltend tätig sind, unterliegen der Abgeltungssteuer! Das
betrifft zukünftig laufende als auch Veräußerungsgewinne.
Wenn der persönliche Einkommenssteuersatz geringer als die
Abgeltungssteuer ist, dann muss der Betroffene lediglich seinen
Einkommenssteuersatz zahlen (Anpassung nach unten möglich).
Bei der deutschen
Abgeltungsteuer besteht ein Veranlagungswahlrecht; bei der Veranlagung
können die Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Dadurch soll vermieden werden, dass Steuerpflichtige mit niedrigem
Einkommen überproportional hoch besteuert werden.
Neu
ist die generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Diese ersetzt
die bisherige Spekulationsgewinnbesteuerung. Das gilt allerdings nur
für Neuanlagen ab 1. Januar 2009, d.h. alle Wertpapiere, die bis 31.
Dezember 2008 gekauft werden, unterliegen der alten Regelung und sind
bei Veräußerung nach zwölf Monaten steuerfrei.
Für
Investmentzertifikate wurde die Regelung verschärft, für Erwerbe nach
dem 14. März 2007 gilt die Abgeltungsteuer unabhängig von der
Besitzdauer ab dem 1. Juli 2009.
Folgende Tabelle dient dem Überblick. Die tatsächlichen Sachverhalte stellen sich noch komplexer dar müssen in Kooperation mit Ihrem Steuerberater besprochen werden. Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass die Mehrzahl der Staaten bereits Abgeltungsteuersysteme eingeführt haben. Mit einem Steuersatz von 25% liegt Deutschland nach Schweden an der Spitze der europäischen Staaten. |
| Land | Zinsen in %
| Dividenden in %
| Art der Besteuerung
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|---|
| Belgien | 15 | 25 | Abgeltungsteuer mit Optionsmöglichkeit | | Dänemark | x | 28 | Abgeltungsteuer mit Optionsmöglichkeit | | Finnland | 28 | 28 | Definitive Abgeltungsteuer für Zinsen | | Griechenland | 10 | x | Definitive Abgeltungsteuer für Zinsen | | Irland | 20 | 20 | Definitive Abgeltungsteuer | | Italien | 27 | 12,5 | Definitive Abgeltungsteuer | | Litauen | x | 15 | Definitive Abgeltungsteuer für Dividenden | | Luxemburg | 10 | 10 | Definitive Abgeltungsteuer | | Malta | 15 | x | Abgeltungsteuer mit Optionsmöglichkeit zur Einkommensteuerveranlagung für Zinsen | | Österreich | 25 | 25 | Abgeltungsteuer mit Optionsmöglichkeit zur Einkommensteuerveranlagung | | Polen | 19 | 19 | Definitive Abgeltungsteuer | | Portugal | 20 | 15 | Abgeltungsteuer mit Optionsmöglichkeit zur Einkommensteuerveranlagung | | Schweden | 30 | 30 | Definitive Abgeltungsteuer | | Tschechien | 15 | 15 | Definitive Abgeltungsteuer
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Am 1.1.2009 wird es teuer: 147.280 Euro kassiert der Staat bei einer 100T€ Anlage mit 8% Wertzuwachs! 
Kritik an der Abgeltungssteuer: Steuerprogression: Der
Steuersatz der Abgeltungsteuer unterliegt (naturgemäß) nicht dem
individuellen Progressionssatz des Steuerpflichtigen. Kritiker sehen
hierdurch das Leistungsfähigkeitsprinzip berührt. Gleichbehandlung unterschiedlicher Einkommensarten: Mit
der Abgeltungsteuer werden Einkommen aus Kapitalanlagen gegenüber
anderen Einkommensarten bevorzugt behandelt. Dafür bestünden laut
Befürwortern jedoch gute Gründe: Ein Teil der Kapitalrendite ist
lediglich ein Ausgleich der Inflation und führt nicht zu einer Erhöhung
der Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen. Aus diesem Grund müsse
dieser Teil der Kapitalerträge steuerfrei gestellt werden. Durch die
Abgeltungsteuer erfolgt dies zumindest für Anleger mit einem
Spitzensteuersatz größer dem Steuersatz der Abgeltungsteuer teilweise.
Finanzierungsneutralität: Die
Abgeltungsteuer benachteiligt Eigenkapitalfinanzierung gegenüber
Fremdkapitalfinanzierung. Während Fremdkapitalzinsen im Unternehmen
steuerlich geltend gemacht werden können und so ausschließlich beim
Anleger mit dem Steuersatz der Abgeltungsteuer belastet werden, erfolgt
die Besteuerung des Eigenkapitals beim Unternehmen (über die
Körperschaftssteuer) und erneut beim Anleger über die Abgeltungssteuer.
Während diese Doppelbesteuerung früher über das Anrechnungsverfahren
vermieden oder über das Halbeinkünfteverfahren reduziert wurde, erfolgt
mit der Einführung der Abgeltungsteuer eine echte Doppelbelastung.
Dadurch besteht ein Anreiz, Gewinne des Unternehmens über Zinsen auf
Gesellschafterdarlehen auszuschütten, statt diese als Gewinn
auszuweisen.
Steuersatz: Der
weltweit höchste Steuersatz für eine Abgeltungsteuer in Deutschland
(siehe Vergleich weiter unten) bei gleichzeitig weltweit einmaliger
Belastung von Kursgewinnen mit der Abgeltungssteuer, fördere nach
Ansicht von Kritikern die Kapitalflucht. Datenschutz: Nach
Auffassung des Internationalen Bundes der Konfessionslosen und
Atheisten (IBKA) verstößt vor allem die für ab 2011 geplante Praxis,
den Geldinstituten den Konfessionsstatus offenbaren zu müssen, gegen
das verfassungsmäßig garantierte Recht, die Religionszugehörigkeit
nicht offenbaren zu müssen. Laut BVerfG schließt die in Art. 4 Abs. 1
GG gewährte Bekenntnisfreiheit grundsätzlich auch das Recht ein,
„auszusprechen und auch zu verschweigen, dass und was man glaubt oder
nicht glaubt“. Dieses Recht werde zwar
bereits heute in der Praxis des Kirchensteuereinzugs für nachrangig
erachtet. Arbeitnehmer müssen ihren Konfessionsstatus dem Arbeitgeber
und dem Finanzamt offenbaren. Das ändere aber nichts daran, dass dieses
Grundrecht durch die geplante Regelung erneut verletzt werde.
Der IBKA erblickt in der angestrebten Konfessionsdatensammlung beim
Bundeszentralamt für Steuern in Berlin und im ungehinderten Zugriff von
Geldinstituten auf diese Daten auch einen Verstoß gegen das Recht auf
Informationelle Selbstbestimmung.
Hinweis: Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Garantie oder Haftung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Dieses Merkblatt ersetzt nicht die fachkundige Beratung eines Steuerberaters! |
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