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Infraplan - München Fonds 2 - München Fonds 3: Wir helfen, wenn Sie Angst haben Geld zu verlieren...

ALLE INFORMATIONEN HIER SIND AKTUELL UND WICHTIG FÜR DIE KOMMANDITISTEN DES MÜNCHEN FONDS 2 UND 3:

Für die München Fonds 2 (II) KG und die München Fonds 3 (III) KG wurde durch Amtsgerichtsbeschluß vom 19. Mai 2011 für beide geschlossenen Fonds KG die vorläufige Insolvenzverwaltung durch das Amtgericht München angeordnet. Als amtlicher Insolvenzverwalter wurde bestellt: Dr. Martin Prager von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH. Bereits der erste Eindruck der Insolvenzverwaltung zeige, dass nur noch wenig Vermögenswerte vorhanden seien. Es sei nun zeitnah zu klären, ob und in welchem Maß beide Fondsgesellschaften überhaupt berechtigt gewesen seien, jemals Vorabgewinne an die Kommanditisten auszuschütten.
Am 07.06.2011 wurde das Insolvenzverfahren über die München Fonds GmbH
, der Komplementärsgesellschaft der Fonds KG 2 und der Fonds KG 3 eröffnet. Ergebnisse aus beiden laufenden Verfahren werden frühestens Ende September 2011 vorliegen:

Schreiben des Insolvenzverwalters v. 31.08.2011 an die Kommanditisten des München Fonds 3: HIER

Stellungnahme: Schreiben des Insolvenzverwalters v. 31.08.2011 an die Kommanditisten: HIER

Schreiben des Insolvenzverwalters v. 30.06.2011 an die Kommanditisten des München Fonds 3: HIER


Am 31.08.2011 wurde durch die vorläufige Insolvenzverwaltung verkündet, dass erst ca Mitte Oktober 2011 wegen der weiterhin komplexen und unübersichtlichen Lage das finale Gutachten bzgl. der noch offenen Frage, ob die Insolvenzeröffnung für die KG2 bzw. KG3 stattffindet oder eine Ablehnung mangels Maße erfolgt, möglich sei.
Aufgrund der per Ende August 2011 bekannten Insolvenzverfahren von fast allen Projektgesellschaften des München Fonds III und München Fonds II der Infraplan, werden auch die fünfjährigen oder in Einzelfällen auch längeren Gewährleistungsansprüche von direkten Käufern von Wohnungen der Infraplan Projektgesellschaften unter Umständen wohl mit betroffen sein
.

Bereits am 05.04.2011 wurde Insolvenzantrag der Infraplan Gesellschaft für Infrastrukturplanung Gewerbe- und Wohnbau mbH & Co. Betriebs KG (der Initiatorin, Anbieterin, Garantin und Prospektherausgeberin der Fonds KGs) durch den vom Amtsgericht am 16.03.2011 ernannten neuen Geschäftsführer Hr. Gregory Schmerz gestellt. Am 06.06.2011 wurde dazu unter dem Az.: 1542 IN 1182/11 beim AG München durch den vorläufigen Insolvenzverwalter angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit (§ 208 Abs. 1 InsO) vorliegt. Viele Forderungen der Kommanditisten unserer Gemeinschaft wurden in der Zwischenzeit zur Tabelle angemeldet.

Wenn Sie Unterstützung bei der Anmeldung Ihrer Forderung zur Tabelle benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

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Überzeugen Sie sich, warum wir Ihnen am besten helfen können: Hier Klicken

Letzter Investitionsstand der München Fonds 3 Gelder in den Projektgesellschaften: Hier Klicken










Sehr geehrte Kommanditisten des München Fonds 2 (Inhaber der Vertragsvariante A und B) und des München Fonds 3,


1.
Herr Schumacher, der Geschäftsführer und Vorstand und Initiator Ihres München Fonds 3 Fonds verstarb am Abend des 24.02.2011 in einer Münchner Privatklinik, wo er sich seit dem 24.12.2010 ununterbrochen, offenbar schwer krank, befand. Unbestätigten Angaben zur Folge soll er nicht nur an seiner Krankheit "allein" gestorben sein. Obwohl für Dritte bzw. Aussenstehende unvorstellbar, wurden vorher keine Handlungsvollmachten an Mitarbeiter oder Führungspersonen seiner Unternehmensgruppe bzw. Firmen erteilt oder geregelte Vertreter bzw. Nachfolger bestimmt.
Herr Schumacher handelte stets sehr patriarchisch, gab also bis hin zur Freigabe von Zahlungen fast Nichts aus seiner persönlichen Hand. Seine Familie (Ehefrau und der Sohn aus erster Ehe) haben das Erbe ausgeschlagen. Am 16.03.2011 trat der von Amts wegen bestimmte Notgeschäftsführer, Herr Gregory Schmerz, sein Amt an.

2.
Es ist zu befürchten - da Ihre KG-Beteiligung als Mezzanine-Kapital, wie jede KG-Beteiligung per Gesetz qualifiziert nachrangig ist - dass Sie bei der Befriedigung Ihrer Rückzahlungsansprüche nicht (oder nicht in ausreichendem Maße) berücksichtigt werden.
Tatsache ist, dass Sie umfangreiche Garantieversprechen im München Fonds III Prospekt sowie beste Bewertungen von unabhängigen Rating-Agenturen (KMI Kapitalmarkt Intern, Fondsscope, GUB) erhielten.
Der Anbieter Ihrer München Fonds II bzw. III
Beteiligung ist die „Infraplan Gesellschaft für Infrastrukturplanung, Gewerbe- und Wohnbau mbH & Co. Betriebs KG mit dem persönlich haftenden Gesellschafter, Herrn Bernd Schumacher bzw. seit dem 16.03.2011 dem gerichtlichen bestellten Rechtsnachfolger von Herrn Bernd Schumacher, Herrn Gregory Schmerz (der ab dem 16.03.2011 nicht für "Vergehen" des verstorbenen Bernd Schumacher haftet). Am 05.04.2011 meldete diese Gesellschaft Insolvenz an (siehe oben).

3.
Aufgrund dieser außergewöhnlichen Umstände (Tod des Initiators ohne geregelte Nachfolge = höhere Gewalt, ausgelöst durch vorherige wahrscheinlich grobe Fahrlässigkeit) ist jetzt höchste Eile bzgl. Ihres Rückzahlungsanspruches geboten.
Da sich nun schnellstmöglich sehr viele Gläubiger versuchen werden, aus dem noch ggfls. noch vorhandenen Vermögen zu befriedigen, geht es ab darum, in welcher Reihenfolge Ansprüche geltend gemacht werden bzw. ob Ersatzanspruche aus Schadenersatzpflicht geltend gemacht werden kann.
Eine Beauftragung eines x-beliebigen Anwalts durch Sie als "einzelnen Kunden" bzw. "einelner Kommanditist" eines München Fonds hilft Ihnen deshalb ab heute mit ziemlicher Sicherheit wenig bis gar nicht mehr weiter, denn ein von Ihnen beauftragter Anwalt würde viel zu viel Zeit benötigen, um sich in diesen hoch komplexen Fall einzuarbeiten, und die anschließenden zahllosen notwendigen juristischen Maßnahmen würden schlicht zu lange dauern, um einen noch möglichen finanziellen Erfolg am Ende für Sie zu erwirken.

4.
Eine für Sie nun vermögenstechnisch sichernde Maßnahme kann nur noch über eine gebündelte, ausschließlich Ihre Interessen vertretenden Aktionsgemeinschaft von Erfolg gekrönt sein.
Wir, die GZ-Invest als Finanz- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft, sind seit vielen Jahren mit dem Thema München Fonds und den Interna im Namen der für uns tätigen Partner und Kunden vertraut.
Wir kennen durch intensive Recherche alle notwendigen, wichtigen Hintergründe und möglichen Zugriffsquellen der Infraplan Gruppe, um an den ausschlaggebenden, maßgeblichen Stellen mit unserer Rechtsanwaltskanzlei angreifen" zu können.
Deshalb vertreten wir bereits heute in Vollmacht eine Vielzahl von Kommanditisten mit einem siebenstelligen Zeichnungsvolumen mit einem neutralen, frei von INTERESSEN DRITTER arbeitenden Fachanwalt in München.

5.
Wenn Sie sich dieser Vorgehensweise anschließen möchten, haben Sie heute dazu die Möglichkeit. Dazu erteilen Sie uns bitte die angehängte, umfassende Vollmacht, so dass der Anwalt auch für Sie handelt.
Es geht lediglich darum, keine Zeit zu verlieren und aufgrund der Bündelung von Anleger-Volumina einerseits mehr Durchsetzungsmacht zu erreichen und andererseits durch die Reduzierung der Kommunikations- und Verwaltungsarbeit des Anwaltes dessen Kosten stark zu reduzieren.

6.
Wir haben bereits im München Fonds II mit einer funktionierenden Strategie und Mitstreitern erwirkt, dass alle von uns vertretenen Kommanditisten, die die Angebots-Variante A gewählt haben, rechtzeitig und zu 100% Ihre Einlage zzgl. 4,5% Zinsen zurück bezahlt bekamen. All dies sogar außergerichtlich und ohne Kosten für Klagen!
Dies können alle im München Fonds II (Variante A) investierten, und hier auch parallel im München III engagierten Kommanditisten, die von unserem Haus betreut werden, bestätigen. Musterverträge dieser von uns mit erarbeiteten Lösung finden Sie oben bei den Unterlagen.

Leider wird diese Vorgehensweise im München Fonds III wohl ohne Anwaltsmandat in der hier vorgeschlagenen Form keinen gleichwertig guten Ausgang, schon gar keinen so schnellen, geben können.

7.
Ein Anschluß an unsere Vorgehensweise hat aufgrund der Vielzahl von Mandaten den Vorteil, dass aussergerichtlich nur die Hälfte der sonst üblichen untersten Anwaltskostengebühr in Höhe von 1,3, also 0,65 Gebühren anfällt, da wir sämtliche koordinativen und administrativen Tätigkeiten für den Anwalt inkl. der Bereitstellung aller notwendigen Informationen zwecks Kostenersparnis für den Anwalt selber für Sie gegen eine einmalige geringe Gebühr (siehe 10.) abwickeln.
Wenn Sie eine Rechtschutzpolice haben, so zahlt natürlich - vorbehaltlich einer Deckungszusage - Ihre Versicherung, auch bei ggfls. notwendigen Klage, alle oder ein Großteil Ihrer Kosten.
Die Deckungszusage holt für Sie, soweit nicht durch Sie bereits erfolgreich erfolgt, unsere Anwaltskanzlei gerne für Sie ein.

8.
Falls Sie sich unserer durchdachten Strategie anschließen möchten, benötigen wir eine sehr weitreichende Vollmacht von Ihnen, da wir nicht wissen, wie tief unser Anwalt und hinzugezogene Dritte Spezialisten in die Infraplan Gruppe und ggfls. in die
Vermögenssituation der Familie Schumacher selbst eingreifen müssen. Alle Handlungsoptionen sollte die von Ihnen unterschriebene Vollmacht für Sie ja mit erfassen.
Eine aufwändige Nachbeauftragung durch Nachbevollmächtigung würde alle in dieser Aktionsgemeinschaft betroffenen Mandanten in zeitlich kritische Handlungen zurückwerfen, die man sich aufgrund der heute vorliegenden Erkenntnisse nicht mehr leisten kann.

Im Falle Ihres Teilnahmewunsches unterzeichnen Sie bitte die beiliegende Vollmacht schnellstmöglich in Ihrem eigenen Interesse
und senden Sie uns diese, am besten per Fax vorab (siehe unten), jedoch dann sofort per Post im Original zu (Kontaktdaten unten stehend).

9.
Bitte senden Sie uns auch in jedem Fall eine Kopie Ihres Zeichnungsscheines zu, damit wir wissen, in welcher Höhe, wann und in welchem Rechtsverhältnis (Treugeber oder Direktkommanditist) Sie gezeichnet haben.
Senden Sie uns bitte auch, soweit vorhanden, eine Kopie Ihrer Rechtschutzpolice zu, soweit vorhanden.

10.
Vergütung unserer Bemühungen:
Wie Sie sich sicher vorstellen können, bedeutet die Übernahme dieser Koordinationsarbeit (Sie sehen dies bereits am Umfang dieser ersten Ausführungen) für uns einen enormen Aufwand, zu dem wir rechtlich in keiner Weise verpflichtet sind.
Wir bieten es dennoch gerne an, da wir aufgrund unserer intensiven Kenntnis der München Fonds Situation durch diesen Weg eine (ggfls. die einzige) Chance sehen, Ihre Gelder zurück zu holen.
Um zumindest annähernd anfangs kostendeckend zu arbeiten, berechnen wir als Aufwandsentschädigung jedem teilnehmenden Mandanten lediglich pauschal 50 € + MwSt. pro angefangenenen 10.000 € Beteiligungskapital.
Diese pauschale Vergütung stellen wir Ihnen einmalig bei Beauftragung in Rechnung mit einem Zahlungsziel von einer Woche.
Sollten Sie bis dahin nicht zahlen können oder wollen, werden wir nach Eingang Ihrer Vollmacht und dem ebenfalls beigefügten Abbuchungsauftrag (so uns dieser unterschrieben von Ihnen vorliegt) von Ihrem Konto einmalig abbuchen.

Fazit:
Beachten Sie bitte, dass wir mit dieser Aktion neutral, wie bereits nachweislich im München Fonds II geschehen, ausschließlich
Ihre persönlichen Interessen vertreten werden.
München Fonds II Kommanditisten, die auch im München Fonds III engagiert sind, wissen, nicht zuletzt durch die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2010, wovon hier explizit gesprochen wird (Stichwort: Vertrag "Variante A").
Dies betonen wir an dieser Stelle nochmals so ausführlich, da wir zu keinem Zeitpunkt werbend und Panik erzeugend auf 1700 Kommanditisten des München Fonds III postalisch zugekommen sind und dies auch in Zukunft nicht tun werden!

-

Es tut uns an dieser Stelle besonders leid, Ihnen heute keine besseren Nachrichten in Sachen München Fonds II; Variante B und München Fonds III überbringen zu können.

Wir sehen jedoch realistische Chancen, bei einer sehr zeitnahen Handlung Ihrerseits ein positives Ende analog des München Fonds II, das einige hier angeschriebene Kommanditisten bereits kennen, für Sie erreichen zu können, notwendigerweise auch mit gerichtlichen Maßnahmen gegenüber den Parteien, die Ihre Verantwortung während der Fondslaufzeit nachweisbar nicht wahrgenommen haben.
Packen wir es an.

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