Honorarberatung: Ihre Vorteile:
Objektiver Rat muss provisionsunabhängig sein.
Bei jedem verkauften Produkt und jeder Transaktion verdient Ihre Bank, Ihr Versicherungsvertreter bzw. Ihr Bausparvertreter an offenen und verdeckten Provisionen, die höher sind als Sie annehmen! Honorarberatung funktioniert anders: Sie ist der primäre Anspruch, individuell, umfassend und vor allem objektiv zu beraten. Und zwar auf Basis eines festgelegten Honorarsatzes nach Zeitaufwand. Steuerberater oder Rechtsanwälte arbeiten nach dem gleichen Prinzip. Wenn Sie also eine transparente Beratungsleistung erwarten, die sich langfristig auf Ihre finanziellen Ziele ausrichtet und sich nicht auf die Vermittlung von Produkten stützt, ist die Honorarberatung das Richtige für Sie. Haben Sie Zweifel, dass sich ein Berater dem Locken üppiger Provisionen entziehen kann? Die Honorarberatung macht es möglich. Schon nach dem ersten Informationsgespräch steht klipp und klar fest, dass keinerlei Produktvermittlung zwischen Ihnen und mir stattfinden soll. Es soll nur das beste Vermögenskonzept für Sie ermittelt werden, dessen Verwirklichung Sie unabhängig von der Beratung anstreben. Auch eine kontinuierliche Betreuung kann auf Honorarbasis erfolgen. In einem gegenseitig abgestimmten Honorarvertrag wird vereinbart, ob die Vergütung auf Stundenbasis, in Prozent der Anlagesumme oder per Gewinnbeteiligung erfolgen soll.
Sollte es im Verlaufe der Honorarberatung doch zu einem für die GZ-Invest provisionsauslösenden Produktabschluss kommen, so wird wie folgt verfahren: Im Fall des Abschlusses des ersten provisionspflichtigen Geschäftes, wird die GZ-Invest Ihnen, nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen, das volle pro viertel Stunde anfallende Beratungshonorar, soweit innerhalb des Zahlungszieles bereits bezahlt, zu 100% zurück erstatten.
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