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Freibeträge: Vorteile der Doppelbesteuerung: Freibeträge im Ausland; in der Regel bei ausl. Immofonds

Der Steuer Freibetrag auf Kapitalerträge wurde in den letzten Jahren kontinuierlich verringert und beträgt seit dem 01.01.2007 nur noch 801 Euro (750 Euro Euro Sparerfreibetrag zzgl. 51 Euro Werbungskostenpauschale). Die sogenannten Steuersparfonds sind seid 2005 sogar ganz abgeschafft worden.
Da kommt es ganz schnell vor, dass die Summe aller steuerpflichtigen Kapital-Erträge aus sämtlichen Geldanlagen den Freibetrag übersteigt und diese Erträge dann mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen.
Für diese Anleger, die ihren inländischen Freibeträge bereits ausgeschöpft haben, ist entsprechend die Nettorendite, also die Rendite nach Abzug der Steuern und nicht die Bruttorendite relevant. Die meisten Anleger nutzen zwar konsequent inländische Freibeträge aus. Oftmals ist jedoch unbekannt, dass es zudem die Möglichkeit gibt, ausländische Steuerfreibeträge auszuschöpfen.
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Merkmale von ausländischen Immobilienfonds: |
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Ausschüttungen |
ab 5 %, während der Laufzeit ansteigend |
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steuerliche Ergebnisse |
In der Bewirtschaftungsphase
sind die laufenden Ausschüttung im Rahmen der landesspezifischen
Freibeträge weitgehend steuerfrei, i.d.R. begünstigt durch
Doppelbesteuerungsabkommen, in Deutschland unterliegen i.d.R. die
steuerlichen Ergebnisse dem Progessionsvorbehalt |
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Laufzeit |
mittel- bis langfristig / 10 - 15 Jahre
Der sich schnell etablierende Zweitmarkt-Handel schafft
die Möglichkeit des flexiblen Ausstieges entsprechend Angebot und
Nachfrage. |
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Währungsrisiken |
können vorhanden sein, da
Finanzierung in verschiedenen Währungen möglich |
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Einkunftsart |
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder
gewerbliche Einkünfte (siehe auch Übersicht DBA) |
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Sicherheitskonzept |
unterschiedlich - in der Parxis
üblich sind u.a. Höchstkosten-Garantie, Platzierungs-Garantie,
Miet-Garantie, Mietausfall-Garantie, Erstvermietungs-Garantie, lange
Zinsfestschreibung, Gutachten über Kaufpreis und Standort |
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Ausgewählte Auslandsfreibeträge:
England:
- Der Freibetrag wurde von bisher 5.035,- GBP auf NEU 5.225,- je Person und Jahr erhöht.
- Das entspricht ungefähr 7.735,- Euro.
- Für Personen ab dem 65. Lebensjahr beträgt der Freibetrag nunmehr 7.550,- GBP.
- Renditechancen: 6 bis 9 % pro Jahr
USA:
- bis 3.300 US-Dollar pro Jahr steuerfreie Ausschüttungen
- darüber hinaus beginnend mit 10 % Steuer
- Anlagen bis ca. 45.000 US-Dollar bundessteuerfrei
- Renditechancen: 6 bis 12 % pro Jahr
Holland:
- pauschalierte Besteuerung
- Anlagen bis ca. 10.000 € (Eheleute) steuerfrei
- ansonsten ca. 1,2 % des Anlagebetrages pauschal zu versteuern
- Renditechancen: 6 bis 10 % pro Jahr
Österreich:
- bis 2.000 € pro Jahr steuerfrei
- darüber hinaus beginnend mit 38,33 % Steuer
- Anlagen bis ca. 30.000 € (Ledige) steuerfrei
- Renditechancen: 5 bis 8 % pro Jahr
Kanada:
- Einkünfte bis 35.000 CAN-Dollar mit 23,68 % Steuer
- Renditechancen: 6 bis 12 % pro Jahr
Ohnehin bieten die genannten Märkte im Vergleich zu Deutschland interessante Anlagealternativen. Darüber hinaus reduzieren Sie durch eine breite Streuung Ihr Anlagerisiko und optimieren dadurch Ihr Gesamtportfolio.
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