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Freibeträge: Vorteile der Doppelbesteuerung: Freibeträge im Ausland; in der Regel bei ausl. Immofonds

Der Steuer Freibetrag auf Kapitalerträge wurde in den letzten Jahren kontinuierlich verringert und beträgt seit dem 01.01.2007 nur noch  801 Euro (750 Euro Euro Sparerfreibetrag zzgl. 51 Euro Werbungskostenpauschale).
Die sogenannten Steuersparfonds sind seid 2005 sogar ganz abgeschafft worden.

Da kommt es ganz schnell vor, dass die Summe aller steuerpflichtigen Kapital-Erträge aus sämtlichen Geldanlagen den Freibetrag übersteigt und diese Erträge dann mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden müssen.

Für diese Anleger, die ihren inländischen Freibeträge bereits ausgeschöpft haben,  ist entsprechend die Nettorendite, also die Rendite nach Abzug der Steuern und nicht die Bruttorendite relevant.
Die meisten Anleger nutzen zwar konsequent inländische Freibeträge aus. Oftmals ist jedoch unbekannt, dass es zudem die Möglichkeit gibt, ausländische Steuerfreibeträge auszuschöpfen.



Merkmale von ausländischen Immobilienfonds:
    
Ausschüttungen ab  5 %, während der Laufzeit ansteigend
steuerliche Ergebnisse

In der Bewirtschaftungsphase sind die laufenden Ausschüttung im Rahmen der landesspezifischen Freibeträge weitgehend steuerfrei, i.d.R. begünstigt durch Doppelbesteuerungsabkommen, in Deutschland unterliegen i.d.R. die steuerlichen Ergebnisse dem Progessionsvorbehalt

Laufzeit mittel- bis langfristig / 10 - 15 Jahre
Der sich schnell etablierende Zweitmarkt-Handel schafft die Möglichkeit des flexiblen Ausstieges entsprechend Angebot und Nachfrage.
Währungsrisiken

können vorhanden sein, da Finanzierung in verschiedenen Währungen möglich

Einkunftsart Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder
gewerbliche Einkünfte (siehe auch Übersicht DBA)
Sicherheitskonzept

unterschiedlich - in der Parxis üblich sind u.a. Höchstkosten-Garantie, Platzierungs-Garantie, Miet-Garantie, Mietausfall-Garantie, Erstvermietungs-Garantie, lange Zinsfestschreibung, Gutachten über Kaufpreis und Standort

 

Ausgewählte Auslandsfreibeträge:

England:
  • Der Freibetrag wurde von bisher 5.035,- GBP auf NEU 5.225,- je Person und Jahr erhöht.
  • Das entspricht ungefähr 7.735,- Euro.
  • Für Personen ab dem 65. Lebensjahr beträgt der Freibetrag nunmehr 7.550,- GBP.
  • Renditechancen: 6 bis 9 % pro Jahr
USA:
  • bis 3.300 US-Dollar pro Jahr steuerfreie Ausschüttungen
  • darüber hinaus beginnend mit 10 % Steuer
  • Anlagen bis ca. 45.000 US-Dollar bundessteuerfrei
  • Renditechancen: 6 bis 12 % pro Jahr
Holland:
  • pauschalierte Besteuerung
  • Anlagen bis ca. 10.000 € (Eheleute) steuerfrei
  • ansonsten ca. 1,2 % des Anlagebetrages pauschal zu versteuern
  • Renditechancen: 6 bis 10 % pro Jahr
Österreich:
  • bis 2.000 € pro Jahr steuerfrei
  • darüber hinaus beginnend mit 38,33 % Steuer
  • Anlagen bis ca. 30.000 € (Ledige) steuerfrei
  • Renditechancen: 5 bis 8 % pro Jahr
Kanada:
  • Einkünfte bis 35.000 CAN-Dollar mit 23,68 % Steuer
  • Renditechancen: 6 bis 12 % pro Jahr

Ohnehin bieten die genannten Märkte im Vergleich zu Deutschland interessante Anlagealternativen. Darüber hinaus reduzieren Sie durch eine breite Streuung Ihr Anlagerisiko und optimieren dadurch Ihr Gesamtportfolio.

Fragen zu den richtigen Fonds? Wir beraten Sie gerne: Hier Klicken



     
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