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Fonds & Vermögen Fonds - Geschlossene Fonds
Werden Grundstücke oder Gebäude, die zu inländischen Betriebsvermögen, etwa bei Landwirten oder Unternehmern, gehören, veräußert, werden durch die Aufdeckung sog. stiller Reserven zum Teil ganz erhebliche Gewinne realisiert. Diese Gewinne unterliegen der inländischen Besteuerung.
Mit § 6b/c EStG eröffnet der Gesetzgeber Landwirten und Unternehmern jedoch die Möglichkeit, solche Gewinne nicht sofort versteuern zu müssen, wenn mit ihnen bestimmte Wirtschaftsgüter (sog. Reinvestitionsgüter) wieder angeschafft werden. Eine solche Anschaffung kann entweder sofort oder auch innerhalb der folgenden vier Wirtschaftsjahre erfolgen. Letzteres allerdings nur, wenn hierfür in der Bilanz eigens eine Rücklage (sog. § 6b-Rücklage) gebildet worden ist. Sollte eine Reinvestition auch innerhalb dieser vier Jahre nicht vorgenommen werden, muss die Rücklage gewinnerhöhend aufgelöst und der ursprüngliche Gewinn unter zusätzlicher Berechnung eines Strafzinses in Höhe von 6% p.a. (bei vier Jahren also bis zu 24%!) versteuert werden.
Mit der Fonds & Vermögen Immobilienbeteiligungs GmbH & Co. KG konnte eine Anlageform realisiert werden, die als Reinvestitionsgut im obigen Sinn anerkannt ist. Mit einer Investition in diese Gesellschaft können also die nachteiligen Folgen der sofortigen Gewinnversteuerung und / oder der Auflösung von § 6b-Rücklagen wie beschrieben vermieden werden.
Bei der Fonds & Vermögen Immobilienbeteiligungs GmbH & Co. KG steht die Sicherheit im Vordergrund. Die Beteiligungsgesellschaft wurde deshalb als Dachfonds, d.h. als Fonds, der sich seinerseits an vier bestehenden Fonds beteiligt, konzipiert. Investoren können so vom Ertrag von bundesweit 21 vermieteten Gewerbeimmobilien profitieren. Über 100 Mieter unterschiedlicher Branchen sichern Marktschwankungen ab und sind Grundlage für hohe Erträge.
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