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Zusammenarbeit als Makler über die GZ-Invest: Wir wickeln für Sie geschlossene Fonds ab:
 Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:
- Kopie der SCHUFA-Auskunft (maximal 6 Monate alt): Hier online anfordern
- Fragebogen (Download im PDF-Format)
- Gewerbesteuernummer
- Kontoverbindung
- Gewerbeanmeldung
- § 34c der Gewerbeordnung für Makler, Anlageberater, Bauträger, Baubetreuer mit folgender gültiger Erlaubnis:
- Abschluss von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft - von ausländischen Investmentanteilen - von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden - von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft
- Erlaubnis für die Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des Paragraph 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetz (KWG) seit 01.11.2007, wenn Sie bis 01.11.2007 keine gültige Erlaubnis gemäß Punkt "6"
inne hatten.
- Für Kapitalgesellschaften eine selbstschuldnerische Bürgschaft (Download im PDF-Format)
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