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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GZ-Invest

Download und Ausdruck der AGB der GZ-Invest: Hier Klicken

1. Definitionen:
Die GZ-Invest Markus Zöhrlaut (im Folgenden kurz: GZ-Invest) ist ein Berater und Vermittler. Die Ausübung der Vermittlertätigkeit erfolgt nach den Vorschriften des HGB § 93 als Makler.
Der Makler wird von seinem Kunden mit dessen Interessenwahrung beauftragt und hat die Interessen seines Kunden zu wahren.
Er hat des Weiteren für sämtliche seiner Handlungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes einzustehen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen der GZ-Invest und dem Kunden.

2. Pflichten der GZ-Invest:

2.1. Die GZ-Invest erstellt auf Basis der ihr vom Kunden erteilten Informationen und den ausgehändigten Unterlagen eine angemessene Vermögensplanung inklusive der darauf passenden konkreten Angebote.

2.2. Die GZ-Invest hat dem Kunden die nach den Umständen des Einzelfalles bestmögliche Produktlösung zu vermitteln, wobei diese hinsichtlich der Interessenwahrung durch die GZ-Invest örtlich auf Fondsinitiatoren mit einem Firmensitz in Deutschland beschränkt wird. Eine Ausnahme dieser Regelung betrifft folgendes Unternehmen:
Die Fortuna Lebensversicherungs- Aktiengesellschaft Vaduz in Liechtenstein.
Hier gilt für den Kunden grundsätzlich die Anwendung des liechtensteinischen Rechts.

2.3. Die GZ-Invest ist verpflichtet, nach Abschluss eines von ihr vermittelten Vertrages, diesen zu prüfen und dem Kunden direkt oder über das beteiligte Unternehmen auszuhändigen.

2.4. Ohne gesonderten Auftrag ist die GZ-Invest nicht verpflichtet den Kunden bei der Abwicklung der Verträge während der Laufzeit
(z.B. Beratung, Gesellschafterversammlungen, steuerrechtliche Hilfestellungen, Fristwahrungen etc.) zu unterstützen, oder eine laufende Prüfung der bestehenden Verträge sowie gegebenenfalls die Unterbreitung geeigneter Vorschläge für eine Verbesserung vorzunehmen.

2.5. Die GZ-Invest ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie hat Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, die ihr bei seiner Beratung bekannt wurden, gemäß den deutschen Datenschutzbestimmungen zu wahren.
Der Kunde stimmt der automationsunterstützten Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu.

3. Pflichten des Kunden:

3.1. Informationspflicht:
Der Kunde muss für die Tätigung einer beratungspflichtigen Geldanlage folgende Informationen bekannt geben: Anlagebetrag, Anlagedauer, Sicherheitsempfinden
(defensiv, ausgewogen, dynamisch, chancenreich, sehr chancenreich),
persönlicher Spitzensteuersatz (in %), Liquiditätsangaben (wie fungibel soll die Geldanlage sein), seine persönliche Vermögenssituation sowie seinen Personalausweis oder Reisepass.

Eine Haftung der GZ-Invest für Schäden in Folge unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden wird ausgeschlossen.

3.2 Auskunftspflicht:
Alle gegebenenfalls weiteren für eine Geldanlage notwendigen und relevanten Daten, Informationen und Unterlagen müssen wahrheitsgemäß, unverzüglich und vollständig bekannt geben bzw. heraus gegeben werden und dürfen durch die GZ-Invest niemals an Dritte weiter gegeben werden. Die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes finden hier in vollem Umfang Anwendung.
Ebenso hat der Kunde jegliche für die Verträge relevanten Veränderungen der GZ-Invest unverzüglich und unaufgefordert schriftlich bekannt zu geben, wie z.B. Änderung der Adresse, des Tätigkeits-bereiches, Auslandstätigkeit, Gefahrerhöhung etc. Eine Haftung der GZ-Invest für Schäden in Folge unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden bzw. Interessenten wird ausgeschlossen.

3.3 Vertragspfllicht:
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ein von ihm oder für ihn von der GZ-Invest unterschriebener Vertrag noch keine Vertragsannahme bewirkt und die Annahme erst durch das Unternehmen erfolgt.
Der Kunde nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass er vom Datum seiner Unterschrift unter einem Vertrag 14 Tage Zeit hat, seinen Vertrag zu widerrufen (gesetzliche Widerrufsfrist).
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche durch die Vermittlung der GZ-Invest übermittelten Dokumente auf Unstimmigkeiten und etwaige Abweichungen vom ursprünglichen Antrag zu überprüfen und der GZ-Invest unverzüglich mitzuteilen.

4. Umgang mit Beratungshonoraren für die GZ-Invest:
Der GZ-Invest steht ein nach zeitlichem Aufwand bemessenes Beratungshonorar für eine persönliche Beratung oder für eine Telefonberatung zu. Das Honorar wird separat in einer „Honorarvereinbarung“ vereinbart, die nicht Bestandteil dieser AGB ist und kommt in folgenden Fällen zur Anwendung:

4.1. Nichtinanspruchnahme von Angeboten innerhalb von 14 Tagen nach dem Beratungstermin
Der Kunde möchte innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung individueller Beratungsvorschläge im Rahmen einer persönlichen Beratung oder telefonischen Beratung keinen provisionspflichtigen Vertrag (generell üblich bei der Vermittlung von Kapitalanlagen oder Fonds) über die GZ-Invest tätigen. Die Höhe des sich nach dem Zeitaufwand bemessenen Beratungshonorars ergibt sich aus der Honorarvereinbarung, die auf der Homepage der GZ-Invest Markus Zöhrlaut unter dem Menüpunkt „Unterlagen“ zur Verfügung gestellt wird.

4.2 Honorarberatung:
Der Kunde wünscht eine von vornherein objektive und durch keinerlei Interessen Dritter geprägte Beratung, welche demnach nicht auf ein provisionspflichtiges Geschäft aus der Produktpalette der GZ-Invest abzielt. Die Höhe des sich nach dem Zeitaufwand bemessenen Beratungshonorars ergibt sich aus der Honorarvereinbarung, die auf der Homepage der GZ-Invest Markus Zöhrlaut unter dem Menüpunkt „Unterlagen“ zur Verfügung gestellt wird.

5. Entfall von Beratungshonoraren und Rückerstattung von Beratungshonoraren:
Angefallene Beratungshonorare entfallen vollständig, wenn der Kunde mindestens einen provisionspflichtigen Vertrag der GZ-Invest im Zusammenhang mit einer persönlichen oder telefonischen Beratung innerhalb von 14 Tagen nach der erfolgten Beratung annimmt.
Wurde die Beratungsrechnung durch den Kunden bereits bezahlt, so erfolgt eine vollständige Rückzahlung der Rechnung an den Kunden, unabhängig von der Höhe der mit der Beratungsrechnung im Zusammenhang stehenden Provisionserlöse für die GZ-Invest.

6. Haftung der GZ-Invest:
Die GZ-Invest haftet für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der GZ-Invest, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der GZ-Invest beruhen. Im Übrigen ist die Haftung der GZ-Invest ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der vorgenannten Ausnahmefälle vorliegt. Die Haftung der GZ-Invest ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer der oben genannten Ausnahmefälle vorliegt. Diese Regelungen gelten für alle Schadenersatzansprüche und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund beträgt ein Jahr. Die vorgenannte Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Freiheit, bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nicht. Schadensersatzansprüche in diesem Sinne sind auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

7. Gerichtsstand:
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner der GZ-Invest Kaufmann ist, bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz der GZ-Invest, also Landshut.

8. Geltendes Recht:
Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht.

9. Ausschluss:
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nur insoweit, wenn die GZ-Invest diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

10. Fortgeltung:
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden sind oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

     
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Rechtlicher Hinweis:
Die von GZ-Invest zur Verfügung gestellten Daten erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten zur Verfügung gestellten Daten und Dokumente übernimmt die GZ-Invest keinerlei Gewähr. Jegliche Haftung für Schäden aus der hier zur Verfügung gestellten Information ist ausgeschlossen.

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