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Abgeltungssteuer seit dem 01.01.2009: Alle Informationen und Alternativen:

Im Zuge der Unternehmensteuerreform 2008 in Deutschland wurde die Einführung einer Abgeltungsteuer ab 2009 gesetzlich beschlossen. Die Steuer wird auf Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) sowie private Veräußerungsgewinne (§ 23 EStG) erhoben. Ihr unterliegen Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und aus Zertifikaten. Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, in der Summe höchstens 29%. Das inländische Kreditinstitut, bei dem die Wertpapieregehalten werden, ist verpflichtet, den Steuerabzug vorzunehmen und die Steuer an die Finanzverwaltung abzuführen.

Immobilien (auch KG-Fonds) gehen vor, hier greift nach wie vor die persönliche Einkommenssteuer des Anlegers.

Gewerbliche Fonds unterliegen auch weiterhin in jedem Fall der persönlichen Einkommenssteuer.

Einnahmen aus KG-Fonds, die vermögensverwaltend tätig sind, unterliegen der Abgeltungssteuer! Das betrifft zukünftig laufende als auch Veräußerungsgewinne.

Wenn der persönliche Einkommenssteuersatz geringer als die Abgeltungssteuer ist, dann muss der Betroffene lediglich seinen Einkommenssteuersatz zahlen (Anpassung nach unten möglich).

Bei der deutschen Abgeltungsteuer besteht ein Veranlagungswahlrecht; bei der Veranlagung können die Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Dadurch soll vermieden werden, dass Steuerpflichtige mit niedrigem Einkommen überproportional hoch besteuert werden.

Neu ist die generelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Diese ersetzt die bisherige Spekulationsgewinnbesteuerung. Das gilt allerdings nur für Neuanlagen ab 1. Januar 2009, d.h. alle Wertpapiere, die bis 31.Dezember 2008 gekauft werden, unterliegen der alten Regelung und sind bei Veräußerung nach zwölf Monaten steuerfrei.

Für Investmentzertifikate wurde die Regelung verschärft, für Erwerbe nachdem 14. März 2007 gilt die Abgeltungsteuer unabhängig von der Besitzdauer ab dem 1. Juli 2009.

Folgende Tabelle dient dem Überblick. Die tatsächlichen Sachverhalte stellen sich noch komplexer dar müssen in Kooperation mit Ihrem Steuerberater besprochen werden.
Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass die Mehrzahl der Staaten bereits Abgeltungsteuersysteme eingeführt haben.
Mit einem Steuersatz von 25% liegt Deutschland nach Schweden an der Spitze der europäischen Staaten.

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Welche Ausschüttungen werden konkret besteuert? Alle Infos


andZinsen in %
Dividenden in %
Art der Besteuerung
Belgien1525Abgeltungsteuer mit Optionsmöglichkeit
Dänemarkx28Abgeltungsteuer mit Optionsmöglichkeit
Finnland2828Definitive Abgeltungsteuer für Zinsen
Griechenland10xDefinitive Abgeltungsteuer für Zinsen
Irland2020Definitive Abgeltungsteuer
Italien2712,5Definitive Abgeltungsteuer
Litauenx15Definitive Abgeltungsteuer für Dividenden
Luxemburg1010Definitive Abgeltungsteuer
Malta15xAbgeltungsteuer mit Optionsmöglichkeit zur Einkommensteuerveranlagung für Zinsen
Österreich2525Abgeltungsteuer mit Optionsmöglichkeit zur Einkommensteuerveranlagung
Polen1919Definitive Abgeltungsteuer
Portugal2015Abgeltungsteuer mit Optionsmöglichkeit zur Einkommensteuerveranlagung
Schweden3030Definitive Abgeltungsteuer
Tschechien1515Definitive Abgeltungsteuer




Abgeltungssteuer internationaler Vergleich



Am 1.1.2009 wird es teuer: 147.280 Euro kassiert der Staat bei einer 100T€ Anlage mit 8% Wertzuwachs!

Abgeltungssteuer Kosten

























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Kritik an der Abgeltungssteuer:

Steuerprogression:
DerSteuersatz der Abgeltungsteuer unterliegt (naturgemäß) nicht demindividuellen Progressionssatz des Steuerpflichtigen. Kritiker sehenhierdurch das Leistungsfähigkeitsprinzip berührt.


Gleichbehandlung unterschiedlicher Einkommensarten:
Mitder Abgeltungsteuer werden Einkommen aus Kapitalanlagen gegenüberanderen Einkommensarten bevorzugt behandelt. Dafür bestünden lautBefürwortern jedoch gute Gründe: Ein Teil der Kapitalrendite istlediglich ein Ausgleich der Inflation und führt nicht zu einer Erhöhungder Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen. Aus diesem Grund müssedieser Teil der Kapitalerträge steuerfrei gestellt werden. Durch dieAbgeltungsteuer erfolgt dies zumindest für Anleger mit einemSpitzensteuersatz größer dem Steuersatz der Abgeltungsteuer teilweise.


Finanzierungsneutralität:
DieAbgeltungsteuer benachteiligt Eigenkapitalfinanzierung gegenüberFremdkapitalfinanzierung. Während Fremdkapitalzinsen im Unternehmensteuerlich geltend gemacht werden können und so ausschließlich beimAnleger mit dem Steuersatz der Abgeltungsteuer belastet werden, erfolgtdie Besteuerung des Eigenkapitals beim Unternehmen (über dieKörperschaftssteuer) und erneut beim Anleger über die Abgeltungssteuer.Während diese Doppelbesteuerung früher über das Anrechnungsverfahrenvermieden oder über das Halbeinkünfteverfahren reduziert wurde, erfolgtmit der Einführung der Abgeltungsteuer eine echte Doppelbelastung.Dadurch besteht ein Anreiz, Gewinne des Unternehmens über Zinsen aufGesellschafterdarlehen auszuschütten, statt diese als Gewinnauszuweisen.

Steuersatz:
Derweltweit höchste Steuersatz für eine Abgeltungsteuer in Deutschland(siehe Vergleich weiter unten) bei gleichzeitig weltweit einmaligerBelastung von Kursgewinnen mit der Abgeltungssteuer, fördere nachAnsicht von Kritikern die Kapitalflucht.

Datenschutz:
NachAuffassung des Internationalen Bundes der Konfessionslosen undAtheisten (IBKA) verstößt vor allem die für ab 2011 geplante Praxis,den Geldinstituten den Konfessionsstatus offenbaren zu müssen, gegendas verfassungsmäßig garantierte Recht, die Religionszugehörigkeitnicht offenbaren zu müssen. Laut BVerfG schließt die in Art. 4 Abs. 1GG gewährte Bekenntnisfreiheit grundsätzlich auch das Recht ein,„auszusprechen und auch zu verschweigen, dass und was man glaubt odernicht glaubt“.
Dieses Recht werde zwarbereits heute in der Praxis des Kirchensteuereinzugs für nachrangigerachtet. Arbeitnehmer müssen ihren Konfessionsstatus dem Arbeitgeberund dem Finanzamt offenbaren. Das ändere aber nichts daran, dass diesesGrundrecht durch die geplante Regelung erneut verletzt werde.
Der IBKA erblickt in der angestrebten Konfessionsdatensammlung beimBundeszentralamt für Steuern in Berlin und im ungehinderten Zugriff vonGeldinstituten auf diese Daten auch einen Verstoß gegen das Recht aufInformationelle Selbstbestimmung.

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Hinweis:
Trotz sorgfältiger Recherche kann keine Garantie oder Haftung für Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen übernommen werden. Dieses Merkblatt ersetzt nicht die fachkundige Beratung eines Steuerberaters!

     
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